Hinweis: Die gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen werden laufend ergänzt. Alle noch ausstehenden Verordnungen werden nach ihrer Verlautbarung auch hier abrufbar sein.
Die rechtliche Grundlage für das Aufnahmeverfahren sind der § 71c Universitätsgesetz 2002 und die in den Mitteilungsblättern der Medizinischen Universität Wien, der Medizinischen Universität Graz, der Medizinischen Universität Innsbruck und der JKU Linz veröffentlichten Zulassungsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung.
Universität Graz: mitteilungsblatt.uni-graz.at/de/2025-26/12.b/pdf/
Universität Innsbruck Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung: https://www.uibk.ac.at/media/filer_public/fd/b9/fdb98b59-8ee1-40e0-82f7-1af4e2c816f1/30.pdf
Universität Innsbruck Verordnung über die Testinhalte und -auswertung des schriftlichen Tests: https://www.uibk.ac.at/media/filer_public/13/0e/130e9b49-06c3-4652-8743-5ba88e9cd2e3/32.pdf
Medizinische Universität Innsbruck: https://i-med.ac.at/mitteilungsblatt/2025.html/17.pdf
Besprechungsraum 03D050
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