Ab dem Wintersemester 2026 wird in Österreich ein Masterstudiengang in Psychotherapie an öffentlichen Universitäten eingeführt, der eine akademische
Ausbildung in diesem Bereich ermöglicht.
Der Aufnahmetest ist österreichweit einheitlich und findet am 6. Juli 2026 statt. Insgesamt sind pro Jahr 500 Studienplätze des neuen ordentlichen Masterstudiums Psychotherapie in Österreich an Standorten in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Linz, Salzburg und Wien geplant.
Ein fachliches Bachelorstudium liegt vor, wenn § 11 des Psychotherapiegesetz 2024 inkl. Anlage an einer inländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung mit mind. 180 ECTS absolviert wurde. Dem ersten Ausbildungsabschnitt gleichgesetzte Qualifikationen, die sich für einen Platz im Masterstudium bewerben könne, sind in § 10 (2) Psychotherapiegesetz 2024 gelistet.
Explizit genannte Qualifikationen, die dem ersten Ausbildungsabschnitt gleichgesetzt sind gemäß PThG 2024 § 10 (2)
“(2) Dem Abschluss des ersten Ausbildungsabschnittes gemäß Abs. 1 Z 1 ist
1. die erfolgreiche Absolvierung des Bachelor- und Masterstudiums oder Diplomstudiums der Humanmedizin,
2. die erfolgreiche Absolvierung des Bachelorstudiums der Psychologie mit mindestens 180 ECTS Anrechnungspunkten an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
3. die erfolgreiche Absolvierung des Bachelorstudiums der Sozialen Arbeit mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
4. die erfolgreiche Absolvierung eines auf ein nicht einschlägiges Grundstudium aufbauenden Masterstudiums der Sozialen Arbeit mit mindestens 120 ECTS-Anerkennungspunkten, sofern bis zum Abschluss des Masterstudiums Kenntnisse über wesentliche Inhalte des Grundstudiums Soziale Arbeit im Ausmaß von mindestens 60 ECTS-Anerkennungspunkten erworben wurden, an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
5. die erfolgreiche Absolvierung eines Masterstudiums mit curricularer Schwerpunktsetzung in Sozialpädagogik mit mindestens 120 ECTS Anrechnungspunkten, sofern bis zum Abschluss des Studiums Kenntnisse über wesentliche Inhalte des Grundstudiums Soziale Arbeit im Ausmaß von mindestens 60 ECTS-Anerkennungspunkten erworben wurden, an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
6. die Eintragung in die Musiktherapeutenliste gemäß § 19 in Verbindung mit § 8 Musiktherapiegesetz, 11 von 66
7. die Berechtigung zur Ausübung eines gehobenen medizinisch-technischen Diensts gemäß § 1 MTD-Gesetz oder
8. die Berechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpfl ege gemäß § 27 GuKG gleichgestellt.
gleichgestellt.
9. die Berechtigung zur Ausübung des Hebammenberufes gemäß § 10 HebG oder
10. Zeugnisse gemäß § 1 Z 1 der Lebens- und Sozialberatungs- Verordnung, BGb1. II Nr. 116/2022"
§ 10 (1) Wer die selbstständige Berufsausübung der Psychotherapie beabsichtigt, hat
1. als ersten Ausbildungsabschnitt ein Bachelorstudium gemäß § 11 an einer inländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung, mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten.
Facheinschlägige Bachelorstudien an inländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen, gemäß PThG 2024 § 11 (1)
“(1) Das Bachelorstudium dient im Sinne des § 9 einer breiten psychotherapeutischen Basisausbildung.
(2) Im Rahmen des Bachelorstudiums sind insbesondere grundlegende
1. fachlich-methodische Kenntnisse,
2. berufsethische Kenntnisse,
3. wissenschaftliche Grundkompetenzen sowie
4. sozialkommunikative und selbstrefl exive Grundkompetenzen durch eine theoretische Ausbildung, praktische psychosoziale Erfahrungen, psychotherapeutische Supervision und psychotherapeutische Selbsterfahrung gemäß der Anlage zu erwerben.”
Anlage zu § 11,12
1. In einem Bachelorstudium gemäß PthG 2024 sind jedenfalls vorgesehen:
a) Kernfächer und Grundlagen der Psychotherapie inklusive Einführung in die vier Cluster der Psychotherapie;
b) interdisziplinäre Fächer der Psychotherapie;
c) Forschungsmethoden und wissenschaftliches Arbeiten;
d) praktische psychosoziale Erfahrungen, psychotherapeutische Supervision und psychotherapeutische Selbsterfahrung.
Das Masterstudium bildet die zweite Ausbildungsstufe gemäß Psychotherapiegesetz 2024 ab.
Der Nationalrat hat am 15.10.2025 eine Österreich-Quote für das Masterstudium Psychotherapie beschlossen.
Es sollen 75 % der Studienplätze für Inhaber:innen eines österreichischen Reifezeugnisses und diesen gleichgestellte Personengruppen vorgesehen werden. So soll sichergestellt werden, dass künftig ein ausreichendes Angebot an Absolvent:innen für das österreichische Gesundheitssystem zur Verfügung steht. Dieses Vorhaben muss noch von der EU-Kommission gebilligt werden.
Nein. Bitte informieren Sie sich online über andere Ausbildungsmöglichkeiten.
FAQ wird laufend ergänzt.