Basic Infos

Allgemeines

Um an einer öffentlichen österreichischen Universität das Masterstudium Psychotherapie studieren zu können, muss das Aufnahmeverfahren Psychotherapie absolviert werden.

 

Das Masterstudium Psychotherapie kann an den Standorten Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Linz, Salzburg und Wien studiert werden.

 

Das Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie findet einmal im Jahr zeitgleich an allen Standorten statt und wird ausschließlich in deutscher Sprache angeboten. Die Registrierung zum Aufnahmeverfahren erfolgt an jenem Standort, an dem Sie Ihr Studium absolvieren möchten.

 

Das Ergebnis des Aufnahmetests gilt ausschließlich für jenen Standort, für den Sie sich registriert haben und an dem Sie am Aufnahmetest teilgenommen haben.

 

Eine digitale bzw. Online-Teilnahme am Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie wird nicht angeboten.

 

Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren Masterstudium Psychotherapie ist unbegrenzt oft möglich. Alle Studienwerber:innen werden bei der Auswertung unabhängig von der Anzahl der Teilnahmen gleich behandelt.

 

Die Pth-Ausbildung besteht aus drei Stufen:

  1. Erster Ausbildungsabschnitt: Bachelorstudium Psychotherapie (180 ECTS) § 11 inkl. Anlage PThG 2024 oder dem ersten Ausbildungsabschnitt gleichgesetzte Qualifikation § 10 Abs 2 PThG 2024 (siehe FAQ - Häufig gestellte Fragen -> "Wann gilt ein Bachelorstudium als fachlich geeignet?")

  2. Zweiter Ausbildungsabschnitt: Masterstudium Psychotherapie (120 ECTS) § 12 inkl. Anlage PThG 2024 (wird als Masterstudium Psychotherapie an öffentlichen österreichischen Universitäten angeboten)

  3. Dritter Ausbildungsabschnitt: postgraduale Fachbildung bei einer anerkannten psychotherapeutischen Fachgesellschaft in einer psychotherapeutischen Methode (min. 82 ECTS)

Eine staatliche kommissionelle Psychotherapeutische Approbationsprüfung schließt die Ausbildung ab.

Teilnahmevoraussetzungen

Um am Aufnahmeverfahren teilzunehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • eine gültige Registrierung und die Bezahlung der Kostenbeteiligung innerhalb der festgelegten Frist
  • die Absolvierung eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums

 

WICHTIG: Informieren Sie sich rechtzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Standorts.

 

Sollten Sie aufgrund Ihres Ergebnisses beim Aufnahmetest ein Studienplatzangebot erhalten, muss die Zulassung fristgerecht für dieses Studienjahr erfolgen. Das Testergebnis gilt ausschließlich für das kommende Studienjahr und kann nicht in das nächste Jahr mitgenommen oder aufgeschoben werden.

 

Für die Vergabe von Studienplätzen wird ausschließlich das Testergebnis herangezogen.

Studienprofilseiten

Fristen und Termine

Registrierung

02.03.2026 - 07.04.2026

Absolvierung des OSA

02.03.2026 - 07.04.2026

Bezahlung der Kostenbeteiligung

02.03.2026 - 07.04.2026

Testtag

06.07.2026

Ergebnisveröffentlichung

Information folgt.

Zulassung

nach Ergebnisveröffentlichung